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Spanien muss Entschädigung zahlen

Insgesamt 15.600 Euro Schadensersatz hat der europäische Gerichtshof für Menschenrechte TEDH einen Deutschen zugesprochen.

24.07.2010 - Der Grund: Spanien habe gegen das Gesetz „im Zweifel für den Angeklagten“ verstoßen und diesen 135 Tage lang zu Unrecht inhaftiert. Im Jahr 1986 wurde der Beschuldigte wegen Diebstahls festgenommen und seine elektronischen Geräte, als vermeintliches Diebesgut, beschlagnahmt. In einem ersten Prozess wurde er zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. In der Revision hob das Provinzgericht auf Teneriffa dieses Urteil im Jahr1993 auf. Dafür, dass der Deutsche 135 Tage in U-Haft verbracht hatte, wurde ihm nun eine Entschädigung vom spanischen Staat zugesprochen. Gleichzeitig hatte der Beschuldigte reklamiert, dass man ihm seine elektronischen Geräte erst nach acht Jahren wieder zurückgegeben habe. Ob ihm auch dafür ein Ausgleich zusteht, wird in Kürze gesondert entschieden.




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