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Neue Gesetze zu Gunsten von Schiffspassagieren

Das europäische Parlament hat neue Regelungen für Schiffe beschlossen, die Passagiere befördern.

Auch wer das Schiff oder Boot als Verkehrsmittel nutzt, hat Anspruch auf Verbraucherschutz.
Auch wer das Schiff oder Boot als Verkehrsmittel nutzt, hat Anspruch auf Verbraucherschutz.
26.07.2010 - Sie gelten für alle Schiffe und Boote, die mehr als zwölf Passagiere befördern, mit Ausnahme von Ausflugs- und touristischen oder historischen Booten. Auch Schiffe mit weniger als drei Mann Personal oder solche, die eine Distanz von unter 500 Meter zurücklegen, sind von der Neuregelung nicht betroffen. Kreuzfahrtschiffe unterliegen generell der Neuregelung, wobei eine verspätete Ankunft in diesem Fall nicht als wertmindernd angesehen wird. Alle anderen müssen ab einer Verzögerung von anderthalb Stunden alternative Transportmittel kostenlos zur Verfügung stellen oder einen Teil des Reisepreises zurückerstatten. Die Höhe der Rückvergütung staffelt sich je nach Länge der Verspätung und wird zur Fahrtzeit in Relation gesetzt. Sollte der Passagier aufgrund des Ausfalls ein oder zwei Nächte in einem Hotel verbringen müssen, muss die Reederei für die Kosten aufkommen. Das dafür vorgesehene Limit sind 80 Euro pro Person und Nacht. Ein weiterer wichtiger Punkt der vom Europaparlament festgelegt wurde, bezieht sich auf den Transport von behinderten Menschen. So müssen auch Boote rollstuhlgerecht sein, und der Passagier hat nach Voranmeldung Anspruch auf kostenlose Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen.
Auch für Busunternehmen wird eine europäische Regelung angestrebt. Allerdings konnten sich die Abgeordneten in diesem Punkt noch nicht auf die künftigen Normen einigen. Sie sollen nach der Sommerpause, ab Oktober, weiterverhandelt werden.

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Auch wer das Schiff oder Boot als Verkehrsmittel nutzt, hat Anspruch auf Verbraucherschutz.  
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